| Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma PIEPER GmbH & Co. KG - Grosshandel,
Gladbeck |
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§
1 Geltungsbereich |
| (1)
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge,
die mit Verbrauchern abgeschlossen werden und die daher weder einer
gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten
ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB
Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien werden, auch soweit es sich rechtlich
um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“
und als „Käufer“ bezeichnet. |
| (2) |
Für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten zusätzlich
die unter § 12 ff. nachfolgenden Sonderbestimmungen für
Fernabsatzverträge einschließlich der Widerrufsbelehrung. |
| §
2 Vertragsabschluss |
| (1)
|
Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von
2 Wochen gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn die andere
Seite ein Vertragsangebot annimmt. Ein Vertrag kommt auch dadurch
zustande, dass der Verkäufer eine Lieferung auf Bestellung des
Käufers ausführt. |
| (2)
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Ist
die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer Ware, die
erst noch nach den Spezifikationen des Käufers angefertigt werden
muss, vereinbart, so dass der Verkäufer eine Lieferbestätigung
seines Lieferanten einholen muss, so kann der Verkäufer eine
Bestellung des Käufers erst dann annehmen, wenn ihm eine verbindliche
Lieferbestätigung des Lieferanten vorliegt. |
| (3)
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Der
Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich
der Ansprüche aus Sachmängelhaftung nur mit schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen. |
(4) |
An
den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat
der Verkäufer oder sein Lieferant ein Urheberrecht. |
| §
3 Pflichten des Verkäufers |
| (1)
|
Die
Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den im Vertrag festgelegten
Spezifikationen, sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und
den in Auftragsbestätigungen festgelegten Leistungsmerkmalen
entsprechen. Eigene Prospektaussagen und solche von Herstellern sind
nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche Leistungsbeschreibungen
und nicht um unverbindliche beschreibende Merkmale handelt. Sämtliche
in dem Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantien
des Verkäufers. Konstruktions- und Formänderungen der verkauften
Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges
seitens der Hersteller bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Sache nicht erheblich geändert wird und die Änderungen
für den Käufer zumutbar sind. |
| (2)
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Die
angegebenen Liefertermine sind zunächst unverbindlich. Sie bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Kurzfristige
Lieferüberschreitungen sind unschädlich, falls nicht die
Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem
Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss.
Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern
sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der zwischen dem
Vertragsabschluss und der Vertragsänderung liegt, sofern die
Parteien nichts anderes vereinbart haben. |
| (3)
|
Der
Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist mit seiner Lieferverpflichtung
erst dann in Verzug, wenn er vom Käufer gemahnt worden ist. Bei
der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder einer
verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer bereits durch Überschreiten
des Termins oder der Frist in Verzug. |
| (4)
|
Höhere
Gewalt oder eine beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörung z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die
den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine
und Fristen einmalig um die Dauer der durch diesen Umstand bedingten
Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch
den Käufer bedarf es in diesem Fall nicht. Auf die genannten
Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den
Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
benachrichtigt. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. |
| (5)
|
Der
Käufer kann bei Verzug des Verkäufers den Ersatz eines Verzugschadens
verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder
dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich der Anspruch auf
höchstens 5% des Kaufpreises. Die Haftungsbeschränkung gilt
nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. |
| (6)
|
Will
der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, muss er
dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Lieferung
setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäufer
die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere
Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen die sofortige Geltendmachung des Rücktritts und/oder
des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen. |
| (7)
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Soll
die Übergabe nicht am gesetzlichen Erfüllungsort erfolgen,
so muss dies ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden.
Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort
versandt, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers.
Verpackungskosten werden nur dann berechnet, wenn das zu befördernde
Gut zum sicheren Transport eine Verpackung oder gegebenenfalls eine
seemännische Verpackung benötigt oder der Käufer dies
wünscht. Kosten der Transportversicherung, der Verladung und
Überführung sowie vereinbarter Nebenleistungen gehen zu
Lasten des Käufers. |
| §
4 Pflichten des Käufers |
| (1)
|
Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe
der Kaufsache zu zahlen. Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Die
Leistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers
erbracht. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Wechsel
werden nur kraft einer besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter
Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen entgegengenommen.
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten
ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Vertrag beruht. |
| (2)
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Bei Exporten erfolgt die Beauftragung des Spediteurs durch den Käufer. |
| (3)
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Sind
in dem Vertrag Vorauszahlungen vereinbart, die von dem Käufer
nicht eingehalten werden, so kann der Verkäufer von dem Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen,
wenn erkennbar wird, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit
des Käufers gefährdet ist. Das Leistungsverweigerungsrecht
des Verkäufers erlischt, wenn der Kaufpreis bewirkt wird oder
der Käufer Sicherheit geleistet hat. |
| (4)
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Leistet
der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach
dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung
in Verzug. Der Käufer kommt auch dann in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung
vermerkt sind. |
| (5)
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Haben
die Parteien Ratenzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld
– ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel
– sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit mindestens
zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät
und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens ein
Zehntel des Kaufpreises beträgt. |
| §
5 Abnahme |
| (1)
|
Der
Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von 8 Tagen
nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort
zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelfreie
Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen und
den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wird die Kaufsache bei einer
Probefahrt vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten
gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an der Kaufsache
entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind. |
| (2)
|
Dem
Käufer wird vor der Übergabe ein Abnahmeprotokoll vorgelegt,
das mit dem Käufer bei der Übernahme im einzelnen durchgegangen
wird. Soweit durch Eintragung in dem Übergabeprotokoll belegt
ist, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln war,
so gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich
nicht um versteckte Mängel handelt. |
| (3)
|
Bleibt
der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache und der Zahlung des
Kaufpreises länger als 2 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
unberechtigt im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer
schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Einer Nachfrist bedarf
es nicht, wenn der Käufer die Abnahme und Zahlung unberechtigt
ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb
dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus
dem Kaufvertrag nicht imstande ist. Nach Ablauf der Nachfrist oder
deren Entbehrlichkeit ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung zu verlangen. |
| (4)
|
Verlangt
der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt
dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis
gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis
gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. |
| §
6 Versand |
| (1)
|
Die
Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den
Käufer oder an den vom Käufer beauftragten Spediteur über.
Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien nicht
etwas anderes vereinbart haben. |
| (2)
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Der
Verkäufer ist über offensichtliche Transportschäden
innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware zu benachrichtigen. Für
die Rechtzeitigkeit kommt es auf die Absendung der Benachrichtigung
an. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, so ist die Versicherung
unverzüglich über Transportschäden zu benachrichtigen. |
| (3)
|
Wird
vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich
vorgeschrieben, so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen
Maßnahmen unter Berücksichtigung der mutmaßlichen
Interessen des Käufers zu treffen. Der Verkäufer haftet
jedoch nicht für Verzögerungen in der Transportzeit. |
| §
7 Sachmängelhaftung |
| (1)
|
Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl
zunächst Nacherfüllung in der Form der Nachbesserung oder
Nachlieferung verlangen. Der Verkäufer wird sich zunächst
um die Beseitigung des Mangels bemühen und dies dem Käufer
anbieten. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte
Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache
in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen
werden könnte. |
| (2)
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Die
Parteien vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die
verkaufte Sache am Übergabeort zum Zwecke der Nachbesserung übergibt.
Verlangt der Käufer die Nachbesserung an einem anderen Ort, so
trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung
an dem anderen Ort nicht möglich, so kann der Verkäufer
den Transport der Sache an einen geeigneten Ort - dies kann auch der
Betriebssitz des Verkäufers sein - auf Kosten des Käufers
verlangen. |
| (3)
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Die durch Nacherfüllung ersetzten Teile werden Eigentum des Verkäufers. |
(4) |
Ansprüche
des Käufers auf Grund von Sachmängeln verjähren bei
neuen Sachen und bei neuen Schiffen in 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen
und bei gebrauchten Schiffen in 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe.
Soweit der Verkäufer eine Garantie übernommen oder einen
Mangel arglistig verschwiegen hat, gilt die Beschränkung der
Verjährung nicht.
Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht
für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers beruhen. Die Beschränkung der Verjährung
gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers
beruhen.
|
| §
8 Eigentumsvorbehalt |
| (1)
|
Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von
ihm gelieferten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises
vor. |
| (2) |
Der
Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von
dem Kaufvertrag zurückgetreten ist. |
| (3)
|
Der
Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung
des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis
5% des Verwertungserlöses. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet,
dass keine Verwertungskosten oder wesentlich niedrigere Verwertungskosten
entstanden sind. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass
höhere Verwertungskosten entstanden sind. |
| (4)
|
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen
Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand
– z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des Unternehmerpfandrechts
einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er
hat den Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht
des Verkäufers hinzuweisen, und dieses unter Übersendung
des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Er
trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur
Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen,
und hat alle Schäden, die durch den Zugriff an dem Kaufgegenstand
entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadensersatz nicht von
Dritten eingezogen werden können. |
(5)
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Solange
der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung,
eine Sicherungsübereignung oder Vermietung des Kaufgegenstandes
sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Standortes
zulässig. |
(6)
|
Der
Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand
zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen
Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen
– vom Verkäufer oder einer von dem Verkäufer benannten
Werkstatt ausführen zu lassen. |
| §
9 Vermittlungsgeschäfte |
| (1)
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Wird
der Händler im Privatkundenauftrag tätig, so finden die
Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung,
da unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien
entstehen. |
| (2)
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Der
Händler wird ausschließlich im Interesse seines Kunden
tätig, er übernimmt keine Belehrungs- und Aufklärungspflichten
gegenüber dem Käufer. |
| §
10 Haftung |
| (1)
|
Der
Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden
beschränkt. Eine Haftung des Verkäufers besteht nur bei
der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der
Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade
auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut
und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers. Dasselbe gilt auch für Schäden, die
durch einen Sachmangel verursacht wurden. |
(2) |
Die
Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht
für Ansprüche, die auf Grund einer vom Verkäufer übernommenen
Garantie oder eines vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels
entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten auch nicht für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. |
(3) |
Die
Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges auf Ersatz des Verspätungsschadens
ist mit Ausnahme des Schadensersatzes statt der Leistung abschließend
in § 3 Ziff. (5) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
geregelt. |
(4) |
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. |
| §
11 Datenschutz |
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Wir
weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die
Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.
Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten
Personen zur Kenntnis gelangen. |
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Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge
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| §
12 Fernabsatzvertrag |
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Fernabsatzverträge
sind nach § 312b BGB Verträge über die Lieferung von
Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich
Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails
sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgeschlossen werden, es sei
denn dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz
organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt. |
|
§ 13 Vertragsabschluss |
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Die
Angebote der in der Preisliste aufgeführten Waren sind freibleibend.
Wenn Waren ausverkauft sind, kommt kein Vertragsabschluß zustande.
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§ 14 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen |
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Widerrufsbelehrung |
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Widerrufsrecht |
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Sie
können Ihre Vertragerklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §
1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß
§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
PIEPER
GmbH & Co. KG - Grosshandel
Sandstr. 14-18
45964 Gladbeck |
| |
Widerrufsfolgen |
| |
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine
durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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§ 15 Ausschluss des Widerrufsrechts |
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Das
Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Ziff. 1 BGB nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind. |
| §
16 Preise |
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Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen alle Steuern und
sonstigen Preisbestandteile. Die Preislisten sind solange gültig,
bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden. Bei einem Paketversand
wird eine Versandkostenpauschale erhoben, deren Höhe sich nach
den üblicherweise anfallenden Kosten richtet. |
| §
17 Transportschäden oder Diebstahl |
|
Bei
Transportschäden oder Diebstahl ist sofort bei der Güterabfertigung
des Empfangsbahnhofes, der Speditionsfirma oder der Post eine Tatbestandsaufnahme
anzufordern und dem Verkäufer zuzuleiten. Die von dem Verkäufer
verwendeten Verpackungen sind von der Bahn und der Post anerkannt,
so dass im Schadensfall die Erstattung gewährleistet ist. |
| §
18 Erfüllungsort |
| |
Erfüllungsort
für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen
der Wohnsitz des Käufers. |
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Stand:
Gladbeck, den 24.07.2009
PIEPER GmbH & Co. KG - Grosshandel
Sandstr. 14-18
45964 Gladbeck
Tel. 0 20 43 / 699 - 0
E-Mail: info@pieper-freizeit.de
Internet: www.pieper-freizeit.de |
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